Schuldner- und Insolvenzberatung - anerkannt als geeignete Stelle im Insolvenzverfahren § 305 InsO
Schuldnerberatung - Entschuldung ohne Verbraucherinsolvenzverfahren
- Beratung zur aktuellen Haushaltssituation
- gemeinsames Aufstellen des Gläubigerverzeichnisses
- Verhandlungen mit den Gläubigern
- gemeinsame Strategiefindung und -umsetzung zur Schuldenregulierung
Insolvenzberatung nach InsO § 305 InsO (Verbraucherinsolvenzverfahren)
- Beratung und Durchführung im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
bis zur Antragstellung beim Gericht (Ausstellung der Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1) - Übernahme der Verhandlungen und des Schriftverkehres zur Schuldenregulierung
- Beratung und Begleitung bei erfolgreicher außergerichtlichen Schuldenregulierung, sowie im gerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren
weitere Informationen unter www.eibe-ev.de


